Leistungen

Lymphdrainage

Lymphdrainage

Umfang

Manuelle Massagetechnik nach Dr. Vodder mit systematischer Anordnung und rhythmischer Folge von Drehgriffen, Schöpfgriffen, Pumpgriffen sowie stehenden Kreisen und Spezialgriffen.

Besonderheiten und Hinweise

Die unter diesen Positionen beschriebenen Leistungen können von Physiotherapeuten bzw. Masseuren und med. Bademeistern durchgeführt und abgerechnet werden, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in manueller Lymphdrainage absolviert haben.

Der Einsatz von Geräte (zum Beispiel Lymphomat) ist kein Ersatz für die manuelle Lymphdrainage.

MLD Teilbehandlung 30 Min.

Behandlung entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan:

  • Behandlung eines Armes oder Beines oder

  • Behandlung des Kopfes oder

  • Behandlung des Bauches oder

  • Behandlung der Wirbelsäule oder eines Wirbelsäulenabschnittes

Dauer der Leistung/Behandlung

Die Dauer der einzelnen Leistung ist abhängig von Umfang und Ausmaß der gesundheitlichen Einschränkungen der Körperfunktionen und -strukturen. Sie ist jeweils individuell zu vereinbaren.

Für Heilmittelerbringer-Leistungen sind keine gesetzlichen Richtwerte oder Richtzeiten vorgegeben. Die maßgebliche Behandlungsdauer für einen konkreten Behandlungsfall und die Abrechnung ist die medizinisch notwendige Zeit, die in der Regel zwischen Praxis und Patient vorab schriftlich vereinbart wird.

MLD Großbehandlung 45 Min.

Behandlung entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan:

  • Behandlung eines Armes oder Beines oder

  • Behandlung eines Armes und des Kopfes oder

  • Behandlung beider Arme oder

  • Behandlung beider Beine

Dauer der Leistung/Behandlung

Die Dauer der einzelnen Leistung ist abhängig von Umfang und Ausmaß der gesundheitlichen Einschränkungen der Körperfunktionen und -strukturen. Sie ist jeweils individuell zu vereinbaren.

Für Heilmittelerbringer-Leistungen sind keine gesetzlichen Richtwerte oder Richtzeiten vorgegeben. Die maßgebliche Behandlungsdauer für einen konkreten Behandlungsfall und die Abrechnung ist die medizinisch notwendige Zeit, die in der Regel zwischen Praxis und Patient vorab schriftlich vereinbart wird.

MLD Ganzbehandlung 60 Min.

Behandlung entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan:

  • Behandlung eines Armes oder Beines oder

  • Behandlung eines Armes und des Kopfes oder

  • Behandlung beider Arme oder

  • Behandlung beider Beine

Dauer der Leistung/Behandlung

Die Dauer der einzelnen Leistung ist abhängig von Umfang und Ausmaß der gesundheitlichen Einschränkungen der Körperfunktionen und -strukturen. Sie ist jeweils individuell zu vereinbaren.

Für Heilmittelerbringer-Leistungen sind keine gesetzlichen Richtwerte oder Richtzeiten vorgegeben. Die maßgebliche Behandlungsdauer für einen konkreten Behandlungsfall und die Abrechnung ist die medizinisch notwendige Zeit, die in der Regel zwischen Praxis und Patient vorab schriftlich vereinbart wird.

Kompressionsbandagierung einer Extremität

Umfang

Spezielle Kompressionsbandagierung im Anschluss an die manuelle Lymphdrainage und die ggf. notwendige Bewegungstherapie zur Erhaltung und Sicherung der entödematisierenden Effekte der Behandlung.

Dazu gehören unter anderem:

  • Vorbereiten und Anlegen der Kompressionsbandage an der jeweiligen Extremität einschl. Hand bzw. Fuß

  • Beratung des Patienten

Dauer der Leistung/Behandlung

Die Dauer der einzelnen Leistung ist abhängig von Umfang und Ausmaß der gesundheitlichen Einschränkungen der Körperfunktionen und -strukturen. Sie ist jeweils individuell zu vereinbaren.

Für Heilmittelerbringer-Leistungen sind keine gesetzlichen Richtwerte oder Richtzeiten vorgegeben. Die maßgebliche Behandlungsdauer für einen konkreten Behandlungsfall und die Abrechnung ist die medizinisch notwendige Zeit, die in der Regel zwischen Praxis und Patient vorab schriftlich vereinbart wird.

Besonderheiten und Hinweise

Die Vergütung der Leistung gilt für jeweils eine Extremität, bei zwei oder mehr Extremitäten wird die Leistung entsprechend zusätzlich vergütet.

Die Kompressionsbandagierung kommt nur in Betracht:

  • wenn noch keine Kompressionsbestrumpfung besteht

  • wenn noch eine Ödemreduktionsphase besteht

  • bei komplizierten Ödemen, wenn die Kompressionsbestrumpfung allein nicht ausreicht

In der Beihilfe sind die Aufwendungen für das notwendige Polster- und Bindenmaterial (etwa Mullbinden, Kurzzugbinden, Fließpolsterbinden) beihilfefähig. Das heißt, sie werden zusätzlich verordnet.