Leistungen
Elektrotherapie
Elektrotherapie
Elektrotherapie/-behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile
Umfang
Elektrotherapie/-behandlung mit individuell eingestellten Stromstärken und Frequenzen unter Verwendung
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galvanischer Ströme
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niederfrequenter Reizströme (zum Beispiel diadynamischer Ströme)
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mittelfrequente Wechselströme
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Hochfrequenztherapie
Die therapeutische Leistung umfasst unter anderem:
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Individuelle Elektrodenanordnung und -schaltung entsprechend Befunderhebung und individuellem Behandlungsplan
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Behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile
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Überwachung des Patienten
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Reinigung und Desinfektion der Elektrodenschwämme (ausgenommen Einmalelektroden)
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Unterstützende Pflege der behandelten Hautregion
Dauer der Leistung/Behandlung
Die Dauer der einzelnen Leistung ist abhängig von Umfang und Ausmaß der gesundheitlichen Einschränkungen der Körperfunktionen und -strukturen. Sie ist jeweils individuell zu vereinbaren.
Für Heilmittelerbringer-Leistungen sind keine gesetzlichen Richtwerte oder Richtzeiten vorgegeben. Die maßgebliche Behandlungsdauer für einen konkreten Behandlungsfall und die Abrechnung ist die medizinisch notwendige Zeit, die in der Regel zwischen Praxis und Patient vorab schriftlich vereinbart wird.
Elektrostimumlation bei Lähmungen
Definition/Umfang
Elektrotherapie /-behandlung unter Verwendung von niederfrequenten Reizströmen mit definierten Stromimpulsen, deren Reizparameter (Impulsdauer, Pausendauer, Stromform und Stromstärke) dem Grad der Lähmung angepasst sind. Zur Leistung gehören unter anderem:
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Anlegen von Elektroden je Muskel-Nerveinheit gemäß Indikation und Behandlungsplan
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Behandlung entsprechend dem Behandlungsplan mit definierten Impulsen und Intervallen sowie der individuellen Anpassung der Reizparameter an den geschädigten Muskel bzw. an die geschädigten Muskeln
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Überwachung des Patienten
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Reinigung und Desinfektion der Elektrodenschwämme (ausgenommen Einmalelektroden)
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Unterstützende Pflege der behandelten Hautregionen
Dauer der Leistung/Behandlung
Die Dauer der einzelnen Leistung ist abhängig von Umfang und Ausmaß der gesundheitlichen Einschränkungen der Körperfunktionen und -strukturen. Sie ist jeweils individuell zu vereinbaren.
Für Heilmittelerbringer-Leistungen sind keine gesetzlichen Richtwerte oder Richtzeiten vorgegeben. Die maßgebliche Behandlungsdauer für einen konkreten Behandlungsfall und die Abrechnung ist die medizinisch notwendige Zeit, die in der Regel zwischen Praxis und Patient vorab schriftlich vereinbart wird.
Besonderheiten und Hinweise
Bei der Behandlung mehrerer Muskel-Nerv-Einheiten wird jede Einheit einzeln berechnet.